Therapie

Therapiebeginn

Dem therapeutischen Prozess geht üblicherweise ein Vorgespräch voraus. Dieses ermöglicht neben dem gegenseitigen Kennenlernen die Einschätzung, ob eine Therapie sinnvoll ist, wie dringlich diese ist und ob diese in meiner Praxis geleistet werden kann.

Verfahren der Kostenübernahme

Die Durchführung einer psychologischen Psychotherapie für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen sieht zunächst bis zu fünf „probatorische“ Sitzungen vor, nach denen von der Krankenkasse auf Antrag über eine Kostenübernahme entschieden wird.

Das Verfahren bei privaten Krankenversicherungen ist in der Regel ähnlich, jedoch ist die Übernahme der Kosten für psychologische Psychotherapie je nach Versicherungsunternehmen und nach individuellem Versicherungsvertrag unterschiedlich. Am besten erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrer Krankenversicherung bzw. lesen Ihre genauen Vertragsbedingungen nach.

Therapieangebot (Verhaltenstherapie)

Die Psychotherapie in dieser psychotherapeutischen Praxis erfolgt nach den Regeln der Verhaltenstherapie. Die Therapeutin ist als „Psychologische Psychotherapeutin“ approbiert und zur „vertragärztlichen“ Versorgung zugelassen. Daraus ergibt sich die Professionalität der Behandlung nach anerkannten psychotherapeutischen Verfahren und die Kostenübernahme sowohl durch die Gesetzlichen Krankenversicherungen sowie – je nach vertraglicher Regelung des jeweiligen Unternehmens – durch viele private Krankenversicherungen.